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Ihr Ansprechpartner: Guido Naujok
Neutrale Bauabnahme, Hauskaufprüfung und Schadensbewertung in Güstrow und im Landkreis Rostock

Ihr direkter Ansprechpartner: Guido Naujok
Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen, zertifiziert durch die DEKRA Certification GmbH (DIN EN ISO/IEC 17024)
Sachverständigenbüro Guido Naujok, Barlachstadt Güstrow
Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger prüft Guido Naujok Bauabnahmen, Kaufobjekte und Bauschäden. Unser Einsatzgebiet umfasst die Barlachstadt Güstrow, das Amt Güstrow-Land und den gesamten Landkreis Rostock.
Sie haben unser Sachverständigenbüro in der Barlachstadt Güstrow gefunden. Wir stehen privaten Bauherren, Kaufinteressenten und Eigentümern zur Seite, wenn es um die Abnahme eines Neubaus, die Prüfung einer Bestandsimmobilie vor dem Kauf oder die Beurteilung von Mängeln und Schäden am Gebäude geht. Dabei gilt ein Grundsatz ohne Ausnahme: Beauftragt werden wir nur von Ihnen, und wir bieten keinerlei Sanierung an.
Wir sind weder an Bauträger noch an Baufirmen, Makler oder Sanierungsbetriebe gebunden. Sie erhalten deshalb eine Einschätzung, die nur Ihren Interessen dient und die Sie gegenüber Handwerksbetrieben, Verkäufern, Versicherern oder Anwälten belastbar vorlegen können.
Als Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen wurde Guido Naujok von der DEKRA Certification GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Weil in Deutschland jeder die Bezeichnung Bausachverständiger führen darf, halten wir einen belegbaren Qualifikationsnachweis und kontinuierliche Weiterbildung für unverzichtbar.
Bei der Bewertung greifen wir auf anerkannte Regelwerke zurück: DIN 18202 für Maßtoleranzen im Hochbau, DIN 18533 für die Abdichtung erdberührter Bauteile, DIN EN 13187 für thermografische Untersuchungen sowie DIN EN ISO 9972 für die Luftdichtheitsprüfung. Bei Schimmelfragen ziehen wir zusätzlich den Leitfaden des Umweltbundesamtes heran.
Das Zertifikat wurde am 02.09.2025 nach erfolgreich abgelegter Prüfung von der DEKRA Certification GmbH in Stuttgart ausgestellt und trägt die Registrier-Nr. PC25429-00143; es ist bis zum 15.09.2028 gültig. Prüfungsinhalte waren unter anderem Versicherungsrecht, Sturm- und Hagelschäden, Leitungswasserschäden, Haftpflichtfälle und Regressfragen. Zertifikat als PDF öffnen.

Wir wollen Bewertungen liefern, die neutral bleiben und die jeder nachvollziehen kann. Deshalb halten wir jede Feststellung mit Fotos, Messwerten und Normbezug fest und erläutern sie so, dass Eigentümer wie Anwälte damit arbeiten können.
Da wir weder sanieren noch Baustoffe vertreiben, gibt es keinen Anreiz, Schäden größer oder kleiner darzustellen. Was wir empfehlen, ergibt sich allein aus dem Befund und dem, was Ihrem Gebäude nützt.

Für Eigentümer, Käufer und Bauherren in Güstrow decken wir die Anlässe ab, bei denen ein neutraler Blick gefragt ist: Bauabnahme, Hauskaufberatung, baubegleitende Qualitätskontrolle, Baubegleitung, die Beurteilung von Baumängeln und Bauschäden sowie die Beweissicherung nach § 485 ZPO.
Am Anfang steht ein kurzes Gespräch über Ihr Anliegen. Erst wenn klar ist, welcher Umfang nötig ist, legen wir mit Ihnen den Auftrag fest.

Hinter jeder Leistung steht ein konkreter Nutzen: Mit der Abnahme nach § 640 BGB beginnt die Gewährleistung, und Sie halten fest, was noch offen ist. Die Kaufberatung bewahrt Sie vor Überraschungen, die Beweissicherung dokumentiert den Zustand, bevor sich Fronten verhärten.
In Güstrow kommen örtliche Besonderheiten hinzu: Altstadt und Schlossbereich liegen in der Niederung der Nebel mit entsprechend hohem Grundwasserstand, dazu denkmalgeschütztes Fachwerk und Backstein sowie Plattenbauten in Südstadt und Distelberg. Das fließt in jede Beurteilung ein.
Zu unseren Auftraggebern zählen Bauherren, die am Stadtrand neu bauen oder grundlegend sanieren, Kaufinteressenten, die ein Haus in der Altstadt, im Schweriner Viertel oder im Umland prüfen lassen wollen, und Eigentümer mit feuchten Kellern, Schimmel oder Rissen.
Darüber hinaus beraten wir Versicherungsnehmer und deren Bevollmächtigte, wenn nach einem Leitungswasser- oder Sturmschaden eine unabhängige Einordnung des Schadensumfangs gebraucht wird.
Wir halten den Ablauf bewusst übersichtlich. Sie melden sich mit Ihrem Anliegen, wir stimmen den Umfang ab, kommen zum Ortstermin nach Güstrow oder in den Landkreis Rostock, prüfen die relevanten Bauteile und fassen alles in einem verständlichen Bericht zusammen.
Per E-Mail beschreiben Sie uns kurz Objekt, Adresse und Fragestellung. Wir melden uns, klären den nötigen Umfang und erläutern das weitere Vorgehen.
Vor Ort gehen wir mit Ihnen durch das Gebäude, prüfen Pläne, Verträge und Protokolle und nehmen die auffälligen Bauteile im Detail in Augenschein.
Abhängig von der Fragestellung kommen Feuchtemessgerät, Wärmebildkamera oder Blower-Door zum Einsatz; die Ergebnisse ordnen wir nach den geltenden Normen ein.
Sie bekommen ein schriftliches Gutachten oder einen Bericht mit Fotos, Messwerten und konkreten Handlungsempfehlungen. Was unklar bleibt, besprechen wir persönlich mit Ihnen.
Grundlage jeder Beurteilung sind anerkannte technische Regeln. Mit DIN 18202 prüfen wir, ob Ebenheit und Winkel im Hochbau innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen, und haben so einen klaren Maßstab für Mängel. DIN 18533 legt fest, wie erdberührte Bauteile abzudichten sind; in der Nebel-Niederung mit hohem Grundwasser ist das für Güstrower Keller zentral.
Als Messverfahren setzen wir die Thermografie nach DIN EN 13187 und die Blower-Door-Prüfung nach DIN EN ISO 9972 ein, bei Schimmel arbeiten wir mit dem Leitfaden des Umweltbundesamtes. Geräte allein liefern keine Antwort; erst die Einordnung der Messwerte durch bautechnische Erfahrung macht daraus eine belastbare Aussage.
Es gibt viele Situationen, in denen eine fachliche Zweitmeinung Sicherheit gibt: die Übergabe eines Neubaus oder einer abgeschlossenen Sanierung, der Erwerb eines Bestandshauses, die Begleitung laufender Bauarbeiten, plötzlich auftretende Risse, Feuchtigkeit oder Schimmel sowie die Dokumentation des Istzustands, bevor der Nachbar mit seinem Bauvorhaben beginnt oder ein Streit vor Gericht landet.
Nach Leitungswasser-, Sturm- oder Feuchteschäden liefern wir Versicherungsnehmern eine neutrale Einordnung von Ursache und Umfang des Schadens.
Was im Einzelfall die richtige Leistung ist, ergibt sich aus Ihrer Situation und dem Gebäude. Als Faustregel: Steht die Übergabe an, brauchen Sie die Bauabnahme; steht ein Kauf bevor, die Hauskaufberatung; läuft der Bau noch, die baubegleitende Qualitätskontrolle oder Baubegleitung; sind bereits Schäden sichtbar, die Untersuchung von Baumängeln und Bauschäden.
Unabhängig vom Anlass bleibt das Vorgehen gleich: Zunächst nehmen wir den Zustand gründlich auf, dann bewerten wir ihn nach den maßgeblichen Normen, und am Ende steht eine schriftliche, eindeutige Empfehlung.
Wie umfangreich ein Gutachten wird, hängt vom jeweiligen Anlass ab und lässt sich deshalb nicht pauschal beziffern. Eine Begehung vor dem Hauskauf mit kurzem Protokoll erfordert erheblich weniger Zeit als ein vollständiges Gutachten mit Messreihen, Fotodokumentation und ausführlicher Herleitung.
Ausschlaggebend sind Größe und Zustand des Objekts, die Zahl der zu untersuchenden Bauteile, der Einsatz von Messtechnik und der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung. Diesen Rahmen legen wir vor Beginn gemeinsam mit Ihnen fest, sodass Sie ein verbindliches und transparentes Angebot in den Händen halten und nicht mit Nachforderungen rechnen müssen.
Unsere Tätigkeit folgt einem festen rechtlichen Rahmen. Für die Abnahme gilt § 640 BGB, bei VOB-Verträgen ergänzend § 12 VOB/B; ab dann laufen die Gewährleistungsfristen, und Mängel muss der Bauherr nachweisen. Das Beweisverfahren regelt § 485 ZPO, die baurechtlichen Vorgaben ergeben sich aus der LBauO M-V, über die der Landkreis Rostock als untere Bauaufsicht wacht.
Kommt es zum Rechtsstreit über ein Bauvorhaben in Güstrow, ist zunächst das Amtsgericht Güstrow zuständig, bei höheren Streitwerten das Landgericht Rostock. Unsere Gutachten sind so aufgebaut, dass sie in Verhandlungen und Verfahren bestehen.
Ob ein Gutachten taugt, zeigt sich daran, ob Sie jede Schlussfolgerung nachvollziehen können. Prüfen Sie vorab, ob eine belegbare Qualifikation vorliegt, etwa das Zertifikat nach DIN EN ISO/IEC 17024, ob der Sachverständige unabhängig von Bauträgern, Baufirmen und Maklern arbeitet und die Bausubstanz der Region kennt.
Vertrauenswürdig ist, wer Fotos, Messwerte und Normbezug liefert und Ihnen danach keine Sanierung verkaufen will. An diesem Maßstab lassen wir uns bei jedem Auftrag in Güstrow und im Landkreis Rostock messen.
Wir sind in der Barlachstadt Güstrow und im ganzen Landkreis Rostock unterwegs. Die Bausubstanz ist uns vertraut: denkmalgeschütztes Fachwerk und Backstein im Sanierungsgebiet Altstadt, Gründerzeit in der Schweriner Vorstadt, WBS-70-Plattenbauten in Südstadt und Distelberg sowie Eigenheimgebiete am Stadtrand.
Unsere Termine führen uns in alle Stadt- und Ortsteile ebenso wie nach Bützow, Teterow, Laage oder Krakow am See. Hohes Grundwasser in der Nebel-Niederung und die Frost-Tau-Wechsel des Binnenlandklimas prägen viele Schadensbilder, die wir dort vorfinden.
Erst nach Klick auf „Karte laden“ wird die Google-Maps-Karte eingebunden. Personenbezogene Angaben, etwa Ihre IP-Adresse, werden hierbei an Google übertragen. Mehr dazu lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Unsere Aufgabe ist es, den technischen Zustand von Gebäuden und einzelnen Bauteilen zu untersuchen, zu bewerten und schriftlich festzuhalten, sei es bei der Abnahme, vor dem Kauf oder nach einem Schaden. Sanieren tun wir nicht; wir liefern die neutrale Grundlage, auf der Sie entscheiden.
Die DEKRA Certification GmbH hat die Fachkunde von Guido Naujok als Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen in einem Prüfverfahren nach DIN EN ISO/IEC 17024 bestätigt. Weil sich jeder Bausachverständiger nennen darf, ist dieses Zertifikat ein objektiver Beleg für die Qualifikation.
Wir haben keine geschäftlichen Verbindungen zu Bauträgern, Baufirmen, Maklern oder Sanierungsbetrieben, führen selbst keine Sanierungen aus und handeln nicht mit Baustoffen. Damit gibt es keinen Interessenkonflikt, und das Ergebnis richtet sich ausschließlich nach Ihrem Anliegen.
Wir sind in der Barlachstadt Güstrow einschließlich aller Orts- und Stadtteile sowie im Landkreis Rostock tätig, etwa in Bützow, Teterow, Laage, Krakow am See, Schwaan und Lalendorf.
Zu unserem Angebot gehören die Bauabnahme, die Hauskaufberatung, die baubegleitende Qualitätskontrolle und Baubegleitung, die Beurteilung von Baumängeln und Bauschäden sowie die Beweissicherung nach § 485 ZPO. Welcher Umfang sinnvoll ist, klären wir vorab gemeinsam.
Altstadt und Schlossbereich liegen in der Niederung der Nebel, wo das Grundwasser hoch ansteht. Feuchte Keller, aufsteigende Nässe und Setzungen auf weichem Untergrund sind die Folge, und die Abdichtung nach DIN 18533 verdient hier besondere Aufmerksamkeit.
Ja. Fachwerk- und Backsteinbauten im Sanierungsgebiet Altstadt gehören zu unserem Alltag, ebenso die damit verbundenen Schadensbilder wie Balkenkopffäule oder Salzausblühungen. Neben der Bauphysik behalten wir dabei die Auflagen der Denkmalbehörde im Blick.
Am einfachsten per E-Mail an anfrage@bausachverstaendiger-guestrow.de mit einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens. Sie erhalten von uns eine erste Einordnung und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen.
Sprechen Sie mit unserem Sachverständigenbüro
Sie brauchen eine neutrale Einschätzung in Güstrow?
Schreiben Sie uns, wir melden uns schnellstmöglich
Ob Neubau, Bestandsimmobilie oder Schadensfall in Güstrow und im Landkreis Rostock: Wenn Sie eine unabhängige Beurteilung benötigen, beschreiben Sie uns kurz, worum es geht, sei es Abnahme, Hauskauf, Baubegleitung, Mangel, Schaden oder Beweissicherung.
Ihre Nachricht erreicht uns unter anfrage@bausachverstaendiger-guestrow.de. Sie bekommen eine erste Einordnung und erfahren, wie es weitergeht.
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