
Ihr Ansprechpartner: Guido Naujok
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Ihr Ansprechpartner: Guido Naujok
Unabhängige Beurteilung von Setzungsrissen, Kellerfeuchte und Ausführungsmängeln an der Nebel, mit belastbarer Ursachenermittlung und konkreten nächsten Schritten.

Ihr Ansprechpartner: Guido Naujok
Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen, zertifiziert von der DEKRA Certification GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17024
Sachverständigenbüro Guido Naujok, Barlachstadt Güstrow
Guido Naujok, von der DEKRA Certification GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen, begleitet Bauherren, Wohnungskäufer, Vermieter und Versicherer in Güstrow und im Landkreis Rostock bei der Feststellung und Einordnung von Baumängeln. Das Ergebnis ist ein verständlich aufgebautes Gutachten mit Fotos, Messwerten und Normbezug, das Sie gegenüber Bauunternehmen, Bauträgern und Versicherungen einsetzen und bei Bedarf dem Amtsgericht Güstrow oder dem Landgericht Rostock vorlegen können.
Von einem Baumangel spricht man nach § 633 BGB, wenn das Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Prüfmaßstab sind Bauvertrag, Leistungsbeschreibung und die anerkannten Regeln der Technik, etwa DIN 18202 oder DIN 18533. Manche Abweichung ist auf den ersten Blick zu sehen, etwa ein Setzungsriss im Backstein, andere bleibt lange verborgen, etwa eine fehlende Abdichtung unter der Bodenplatte.
Güstrow stellt Gebäude vor eigene Herausforderungen. Altstadt und Schloss liegen in der Niederung der Nebel mit hohem Grundwasser und feuchten Kellern. Backstein- und Fachwerkbauten der Altstadt, Plattenbauten in Südstadt und Distelberg sowie Eigenheime in Dettmannsdorf und Suckow zeigen jeweils andere Mängelbilder; der Geschiebemergel des Endmoränenbodens wirkt auf Setzungen und Risse ein.
Unsere Gutachten bestehen in Verhandlungen mit Baufirmen und Versicherern und sind vor dem Amtsgericht Güstrow oder dem Landgericht Rostock verwertbar. Rechtsberatung ersetzen wir nicht, Zusagen zum Ausgang eines Streits geben wir nicht ab.

Ein unabhängiger Bausachverständiger grenzt echte Baumängel sauber von normalem Verschleiß, hinnehmbaren Gebrauchsspuren und Abweichungen innerhalb der DIN-Toleranzen ab.

Für Bauherren und Käufer schafft ein neutrales Gutachten Klarheit vor der Abnahme oder vor der Unterschrift beim Notar. Wer ein saniertes Bürgerhaus in der Altstadt, eine Wohnung in der Südstadt oder ein Eigenheim in Dettmannsdorf erwerben möchte, sollte den bautechnischen Zustand vorher prüfen lassen. Verdeckte Feuchteschäden, schwache Dämmung oder mangelhafte Abdichtungen werden so erkennbar, bevor sie Folgekosten auslösen, und Sie verhandeln mit belegten Fakten.

Für Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen schafft ein Gutachten die Basis für Beschlüsse der Eigentümerversammlung, die Aufteilung von Kosten und die Planung anstehender Sanierungen. Mit gegliederter Dokumentation lassen sich Forderungen gegenüber Handwerkern und Bauunternehmen nachprüfbar begründen.

Vier Schritte, vom ersten Anruf bis zur Nachkontrolle:
Bei Baumängeln lassen sich technische Feststellung und rechtliche Einordnung nicht voneinander trennen.
Nach § 633 BGB schuldet der Unternehmer ein Werk ohne Sach- und Rechtsmängel; maßgeblich ist die vereinbarte Beschaffenheit, hilfsweise die Eignung für die gewöhnliche Verwendung. Die Verjährung für Mängelansprüche bei Bauwerken beträgt nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB ab der Abnahme fünf Jahre. In dieser Zeit können Sie als Bauherr Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz gegenüber Bauunternehmen und Bauträger verlangen. Klauseln, die diese Frist bei Verbrauchern deutlich verkürzen, halten einer Prüfung häufig nicht stand.
Ist die VOB/B wirksam in den Vertrag einbezogen, gilt nach § 13 VOB/B eine Verjährungsfrist von vier Jahren für Bauwerke, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zudem verlangt § 13 Abs. 5 VOB/B eine schriftliche Mängelrüge, die die Verjährung für den gerügten Mangel neu in Gang setzt. Ohne ausdrückliche Vereinbarung bleibt es beim Werkvertragsrecht des BGB.
Mit der Abnahme dreht sich die Beweislast: Vorher muss der Unternehmer die Mangelfreiheit belegen, danach müssen Sie den Mangel nachweisen. Deshalb lohnt sich eine sachverständige Begleitung der Abnahme mit Protokoll und Fotodokumentation. Bis zur Beseitigung eines Mangels dürfen Sie einen angemessenen Teil der Vergütung zurückbehalten, und nach fruchtloser Fristsetzung kommt die Selbstvornahme nach § 637 BGB mit Kostenerstattung in Betracht.
Für Streitigkeiten in Güstrow sind je nach Streitwert das Amtsgericht Güstrow am Franz-Parr-Platz oder das Landgericht Rostock zuständig. Als Orientierung gedacht, können diese Hinweise eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen.
Diese vier Schritte zeigen, wie wir vom Erstkontakt bis zum fertigen Bericht vorgehen.
Im unverbindlichen Erstgespräch beschreiben Sie den Schaden, die Lage des Gebäudes (Altstadt, Südstadt, Dettmannsdorf oder eine Gemeinde im Amt Güstrow-Land) und den Stand der Kommunikation mit der Gegenseite. Hilfreich sind Bauvertrag, Baubeschreibung, Pläne, Fotos sowie Mängelanzeigen und Antworten der Baufirma oder des Versicherers. Auf dieser Basis geben wir eine erste Einschätzung ab, ob es sich eher um einen Baumangel nach § 633 BGB, um einen Bauschaden oder um ein Nutzungsproblem handelt.
Beim Termin in Güstrow oder im Landkreis Rostock nehmen wir die betroffenen Bauteile systematisch auf. Je nach Fragestellung setzen wir Feuchtemessung, Oberflächentemperaturmessung und Thermografie ein, um Wärmebrücken und Feuchtequellen zu lokalisieren, und prüfen Ebenheit und Maßhaltigkeit nach DIN 18202. Angrenzende Bauteile kontrollieren wir stichprobenartig, damit verdeckte Zusammenhänge wie eine fehlende Horizontalsperre nicht übersehen werden. Alle Befunde halten wir im Foto fest.
Die Befunde werten wir anhand des Vertrags und der einschlägigen Normen aus, darunter DIN 18202, DIN 18533, DIN 4108 und bei Schimmel der UBA-Schimmelleitfaden. Im Bericht trennen wir Ursache, Auswirkung und Dringlichkeit, damit Laien und Juristen die Bewertung nachvollziehen können. Sie erhalten konkrete Empfehlungen: Mängelanzeige mit Fristsetzung, Sicherungsmaßnahmen, sinnvolle Sanierungsvarianten und eine realistische Einschätzung des Aufwands.
Mit dem Gutachten treten Sie gegenüber Baufirma, Bauträger, Versicherung oder Anwalt auf, bei Bedarf auch vor dem Amtsgericht Güstrow. Mängel sollten schriftlich und nachweisbar angezeigt werden, bei VOB-Verträgen ausdrücklich nach § 13 Abs. 5 VOB/B. Wir empfehlen den Versand per Einschreiben mit Rückschein und unterstützen Sie bei der Formulierung sowie bei der Kontrolle der Nachbesserung.
In Güstrow begegnen uns vor allem Feuchteschäden, Risse, undichte Bauteilanschlüsse und Mängel beim Wärme- und Schallschutz. Wie sie sich zeigen, hängt von Baujahr, Bauweise und Lage im Stadtgebiet ab.
Risse in Mauerwerk und Putz treten an den Backsteinbauten der Altstadt ebenso auf wie an Eigenheimen an den Hängen der Heidberge. Der Baugrund der Endmoränenlandschaft wechselt kleinräumig zwischen Geschiebemergel, Sand und weichen Niederungsböden, sodass Fundamente ungleich setzen können. Ernst zu nehmen sind Risse, die tragende Wände durchlaufen, sich über Monate weiter öffnen oder mit Verformungen an Decken und Öffnungen einhergehen. Daneben gibt es Spannungsrisse aus Temperaturwechseln, die meist oberflächlich bleiben, aber Wasser eindringen lassen.
Feuchteschäden und Schimmel betreffen besonders Keller in der Nebel-Niederung, am Inselsee und in tief gelegenen Ortsteilen wie Klueß und Primerburg, wo das Grundwasser hoch ansteht. Ursachen sind fehlende oder verschlissene Horizontalsperren, defekte Drainagen, unzureichende Außenabdichtung nach DIN 18533 oder Wärmebrücken, an denen Raumluft kondensiert. Ob ein Schimmelbefall baulich oder durch Nutzung bedingt ist, klären wir nach den Kriterien des UBA-Schimmelleitfadens.
Wärmebrücken an Plattenbauten der Südstadt, am Distelberg und in der Langen Straße sind ein Dauerthema. Nach einer Dämmung der Wandflächen fallen Plattenstöße, Fensterlaibungen, Rollladenkästen und auskragende Balkonplatten umso stärker ab, weil sie kälter bleiben als ihre Umgebung. Frost-Tau-Wechsel im mecklenburgischen Binnenlandklima setzen den Fugen zusätzlich zu.
Undichte Fenster, Dachanschlüsse und Balkone zeigen sich vor allem an schlagregenbelasteten Westfassaden und an den Flachdächern der WBS-70-Bauten aus dem dritten Bauabschnitt der Südstadt. Verwitterte Dachbahnen, fehlende Anschlussbleche und gerissene Dichtfugen lassen Wasser und Zugluft in die Konstruktion.
Beim Neubau entstehen Mängel meist aus Zeitdruck, fehlender Koordination der Gewerke und unklaren Zuständigkeiten auf der Baustelle.
In den Neubaugebieten in Dettmannsdorf, Suckow und Klueß sowie am Pfahlweg in der Südstadt sehen wir immer wieder unsauber ausgeführte Abdichtungen an Bodenplatte und Kelleraußenwand. DIN 18533 legt fest, welche Abdichtungsart bei Bodenfeuchte, nicht drückendem und drückendem Wasser erforderlich ist. Wird die Wassereinwirkungsklasse falsch eingeschätzt, was bei hohem Grundwasser in der Niederung schnell passiert, dringt Feuchte über Jahre unbemerkt ein.
DIN 18202 definiert die zulässigen Maß- und Ebenheitstoleranzen. Bei Estrich, Innenputz und Fliesenbelägen in Einfamilienhäusern stellen wir regelmäßig Überschreitungen fest: wellige Böden, ungleiche Fugen, versetzte Kanten. Diese Abweichungen lassen sich messen und damit eindeutig als Mangel oder als hinnehmbare Toleranz einordnen.
Mängel an der Luftdichtheit betreffen meist die Dampfbremse und Durchdringungen im Dach, etwa an Lüftungsrohren oder Dachflächenfenstern. Eine fehlerhaft verklebte Dampfbremse führt zu Tauwasser in der Dämmebene und schädigt auf Dauer die Holzkonstruktion, was DIN 4108 gerade verhindern soll.
Die Bürgerhäuser der Altstadt, die Gründerzeitbauten der Schweriner Vorstadt und die Plattenbauten der Südstadt haben jeweils eigene, wiederkehrende Schwachpunkte.
In Backstein- und Fachwerkhäusern der Altstadt fehlt eine Horizontalsperre häufig ganz oder ist nach Jahrzehnten unwirksam. Aufsteigende Feuchte aus dem Niederungsboden zeigt sich an Salzausblühungen, abgesandetem Putz und dunklen Sockelzonen. Bei Holzbalkendecken drohen Fäule an den Balkenköpfen im feuchten Mauerwerk und Befall durch holzzerstörende Insekten. Da fast jedes zweite Gebäude der Altstadt ein Baudenkmal ist, sind Sanierungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Rostock abzustimmen.
Die WBS-70-Bauten der Südstadt, die Plattenbauten am Distelberg und die Großblockbauten am Bärstämmweg haben Schwächen beim Wärme- und Schallschutz. Nachträgliche Dämmung schafft neue Probleme, wenn Fensteranschlüsse, Balkonplatten und Plattenstöße nicht mitbedacht werden.
Nach einem Fenstertausch im Altbau entsteht oft Schimmel in Laibungen und an Rollladenkästen. Die neuen Fenster sind dichter, der Luftwechsel sinkt, und der Taupunkt verlagert sich an die kältesten Stellen der Anschlussfuge. Ohne angepasste Laibungsdämmung und ein Lüftungskonzept kondensiert dort dauerhaft Feuchte.
Je nach Auftraggeber stehen andere Fragen im Vordergrund.
Private Bauherren in Güstrow, im Amt Güstrow-Land und in Bützow oder Teterow, die vor Abnahme und Schlüsselübergabe wissen wollen, ob ihr Haus vertragsgemäß gebaut wurde. Eine baubegleitende Qualitätskontrolle ab dem Rohbau ist möglich und erspart Diskussionen nach der Abnahme.
Wohnungskäufer, die eine Plattenbauwohnung in der Südstadt, einen sanierten Altbau in der Schweriner Vorstadt oder ein Bürgerhaus in der Altstadt erwerben und den technischen Zustand vor der Kaufentscheidung kennen möchten.
Vermieter und Verwalter von Eigentümergemeinschaften, die bei Schimmel- oder Feuchteproblemen eine neutrale Ursachenklärung nach dem UBA-Schimmelleitfaden brauchen, um Verantwortung und Kosten sachgerecht zuzuordnen.
Versicherer, die bei Leitungswasser- oder Sturmschäden eine Abgrenzung zwischen versichertem Ereignis und vorbestehendem Baumangel benötigen. Frostschäden am Backstein und Feuchte aus der Niederung sind in Güstrow häufig, und gerade hier ist eine erfahrene Einordnung entscheidend.
Als anerkannte Regeln der Technik gelten Verfahren, die in der Fachwelt als richtig anerkannt sind und sich in der Praxis über längere Zeit bewährt haben.
DIN 18202 regelt Maß-, Winkel- und Ebenheitstoleranzen im Hochbau. Praktisch geht es um Stichmaße an Estrichen, Putzflächen und Decken sowie um Höhenversätze an Böden. Was über der Toleranz liegt, ist ein Mangel und wird beim Ortstermin mit Richtlatte und Messkeil dokumentiert.
Die Abdichtung erdberührter Bauteile ist in DIN 18533 geregelt. In der Nebel-Niederung und an den Seen rund um Güstrow ist die richtige Einstufung der Wassereinwirkung entscheidend, weil Bodenfeuchte, nicht drückendes und drückendes Wasser unterschiedliche Abdichtungen erfordern. Die Norm schreibt zudem Mindestanschlusshöhen an Türen und Fenstern von 15 Zentimetern über der wasserführenden Ebene vor.
DIN 4108 legt Anforderungen an Wärmeschutz und Feuchteschutz fest, mit dem Beiblatt 2 zu Wärmebrücken. Ziel ist, dass Innenoberflächen nicht so weit auskühlen, dass Tauwasser und Schimmel entstehen, was bei Plattenbauten und nach einem Fenstertausch im Altbau regelmäßig zu prüfen ist.
Normen werden nicht automatisch Vertragsbestandteil. Sie sind aber die Auslegungshilfe dafür, welche Beschaffenheit nach § 633 BGB geschuldet ist, wenn der Vertrag dazu schweigt.
Die meisten Bauherren versuchen zunächst, Mängel mit Handyfotos und eigenen Notizen festzuhalten. Ein Sachverständiger kommt oft erst ins Spiel, wenn die Baufirma abwinkt oder die Fronten verhärtet sind. Die Übersicht zeigt sachlich, wo die Unterschiede liegen.
| Merkmal | Dokumentation durch den Bauherrn | Gutachten durch den Sachverständigen |
|---|---|---|
| Vollständigkeit der Erfassung | Hängt vom eigenen Wissen ab, meist lückenhaft | Strukturiert mit Messtechnik und Fotoprotokoll |
| Verwertbarkeit vor Gericht | Begrenzt, da fachlich nicht geprüft | Hoch, weil neutral, nachvollziehbar und normbezogen |
| Bezug zu Normen und Vertrag | Fehlt in aller Regel | Bewertung nach DIN 18202, DIN 18533, DIN 4108 und Vertragstext |
| Eigener Zeitaufwand | Hoch, weil Recherche und Schriftverkehr selbst erledigt werden | Niedriger, weil Ablauf und Auswertung beim Sachverständigen liegen |
| Wirkung gegenüber Baufirma und Versicherer | Reicht für eine wirksame Fristsetzung oft nicht aus | Basis für Mängelanzeige, Fristsetzung und Vergleichsverhandlung |
| Aufdecken verdeckter Mängel | Kaum möglich | Durch Feuchtemessung, Thermografie und gezielte Bauteilöffnung |
Die Gegenüberstellung soll Ihnen eine nüchterne Entscheidung erleichtern, nicht Druck erzeugen.
Güstrow liegt rund 40 Kilometer südlich von Rostock im mecklenburgischen Binnenland. Salzhaltige Luft spielt keine Rolle, dafür prägen Niederungen, Seen, Grundwasser und Frost das Schadensgeschehen im Landkreis Rostock.
Altstadt und Schloss stehen in der Niederung der Nebel, die tiefsten Lagen um Primerburg liegen nur wenige Meter über dem Wasserspiegel. Hoher Grundwasserstand, Staunässe auf Geschiebemergel und organische Böden führen zu feuchten Kellern, aufsteigender Feuchte und Setzungen. Ein Baugrundgutachten ist hier die Grundlage jeder Abdichtungsplanung nach DIN 18533.
Frost-Tau-Wechsel setzen dem Backstein zu: Durchfeuchtete Ziegel und Fugen frieren, platzen ab und lassen den nächsten Regen tiefer eindringen. An Westfassaden überfordert Schlagregen schwache Anschlüsse an Fenstern, Balkonen und Attiken.
Bebauungspläne der Stadt weisen auf wasserführende und setzungsempfindliche Flächen hin, etwa auf ehemalige Industrieflächen wie den Stahlhof, wo zusätzlich Altlasten eine Rolle spielen können.
Wer diese Standortfaktoren kennt, trennt standortbedingte Erscheinungen von echten Ausführungsfehlern. Nicht jede feuchte Kellerwand in der Niederung ist ein Baumangel, nicht jeder Riss auf Mergelboden ein Planungsfehler.
Guido Naujok ist von der DEKRA Certification GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17024 als Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen zertifiziert.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Baumängel, Bauschäden, Beweissicherung sowie die Begleitung von Abnahmen und Besichtigungen in Güstrow und im gesamten Landkreis Rostock. Dazu gehört die Bewertung komplexer Schadensbilder an Backsteinaltbauten, Fachwerk, Plattenbauten und Neubauten.
Grundsatz jeder Begutachtung ist die neutrale, prüfbare Dokumentation. Jedes Gutachten wird so verfasst, dass es gegenüber Bauträgern, Handwerksbetrieben und Versicherungen standhält und bei Bedarf dem Amtsgericht Güstrow oder dem Landgericht Rostock vorgelegt werden kann. Auftraggeber sind private Bauherren, Käufer, Vermieter, Hausverwaltungen und Versicherer.
Prüfen Sie vor der Beauftragung den Sachkundenachweis, etwa die Zertifizierung durch die DEKRA Certification GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17024. Verlangen Sie ein schriftliches Angebot vor dem Ortstermin und achten Sie darauf, dass der Sachverständige nicht mit Bauunternehmen oder Sanierungsfirmen verbunden ist. Ein seriöses Gutachten enthält Fotos, Messwerte und Normbezug. Ferndiagnosen und Anbieter, die zugleich sanieren, sollten Sie meiden.
Hier finden Sie Antworten zu Honorar, Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit während laufender Bauprojekte.
Das Honorar für eine Mängelbegutachtung hängt von der Größe des Objekts, der Zahl der Ortstermine und dem Umfang des Berichts ab. Sie erhalten vorab ein schriftliches Angebot, in dem die Positionen einzeln aufgeführt sind, sodass Sie den Aufwand vor der Beauftragung einschätzen können.
Rufen Sie uns unter 038352 633000 an, schreiben Sie an anfrage@bausachverstaendiger-guestrow.de oder nutzen Sie das Formular auf dieser Seite. Für die erste Einschätzung genügen Ihr Name, eine Rückrufnummer und die Adresse des Objekts im Landkreis Rostock. Ihre Angaben nutzen wir nur zur Bearbeitung der Anfrage; mit dem Absenden stimmen Sie dem zu. Newsletter versenden wir keine.
Läuft Ihr Bauvorhaben noch, stimmen wir uns auf Wunsch mit Ihrem Architekten, dem Bauleiter und weiteren Beteiligten ab und informieren Sie laufend über festgestellte Abweichungen. Unsere Beurteilung bleibt dabei unabhängig von den ausführenden Betrieben.
Zu jedem festgestellten Mangel benennen wir normgerechte Wege zur Beseitigung, übernehmen die Arbeiten aber nicht selbst. Dadurch bleibt unsere Bewertung frei von eigenen wirtschaftlichen Interessen an der Sanierung.
Weiter unten auf dieser Seite zeigt eine Google-Maps-Karte, wo wir in Güstrow und im Landkreis Rostock tätig sind. Nach Abschluss eines Auftrags bitten wir um eine ehrliche Rezension bei Google, ohne Vorgaben zum Inhalt, damit andere Bauherren sich orientieren können.
Ob Fachwerkhaus in der Altstadt, WBS-70-Wohnung in der Südstadt oder Eigenheim in Dettmannsdorf und Suckow: Wir begutachten Baumängel im gesamten Stadtgebiet von Güstrow. Nennen Sie uns die Lage Ihres Objekts, wir planen den Ortstermin danach.
Erst nach Klick auf „Karte laden“ wird die Google-Maps-Karte eingebunden. Dabei erhält Google personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse. Näheres erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Maßgeblich ist § 633 BGB: Weicht die tatsächliche Beschaffenheit von dem ab, was vertraglich vereinbart ist oder was die anerkannten Regeln der Technik verlangen, liegt ein Mangel vor. Wir vergleichen dazu Bauvertrag und Baubeschreibung mit dem Befund am Objekt und ziehen unbeschädigte Bauteile am selben Haus als Referenz heran.
Bei Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach § 634a BGB fünf Jahre nach der Abnahme. Ist die VOB/B wirksam vereinbart, gilt nach § 13 VOB/B eine Frist von vier Jahren. Eine schriftliche Mängelanzeige innerhalb der Frist sichert Ihre Ansprüche; danach trägt der Bauherr die volle Beweislast.
Am besten vor der Abnahme, bei ersten deutlichen Rissen oder Feuchtespuren und rechtzeitig vor Ende der Gewährleistungsfrist. Wer früh dokumentiert, sichert Beweise, bevor Spuren beseitigt oder überdeckt werden, und verkürzt die spätere Auseinandersetzung.
Ein Gutachten mit Messwerten, Fotos und Normbezug wird von Versicherern und Gerichten als Privatgutachten anerkannt und ist häufig die Grundlage für ein selbständiges Beweisverfahren oder einen Vergleich. Wie ein Verfahren ausgeht, können wir nicht zusagen, und die anwaltliche Beratung ersetzt das Gutachten nicht.
Ja. Mit Oberflächentemperatur- und Feuchtemessungen, Thermografie und den Bewertungskriterien des UBA-Schimmelleitfadens grenzen wir bauliche Ursachen wie Wärmebrücken von nutzungsbedingter Feuchte ab. Das Ergebnis entscheidet, ob Eigentümer, Mieter oder ausführende Firma in der Verantwortung stehen.
Auf Wunsch begleiten wir die Mängelbeseitigung vor Ort und prüfen nach Abschluss, ob die Nachbesserung den Vorgaben entspricht. Diese Nachkontrolle dient Ihnen als Qualitätsnachweis gegenüber dem Auftragnehmer und gegenüber der Versicherung.
Ja, wir erstellen Gutachten, die als Beschlussvorlage für Eigentümerversammlungen und als Grundlage für die Kostenverteilung taugen. Wichtig ist uns dabei eine Darstellung, die auch Eigentümer ohne Bauerfahrung verstehen und die vor dem Amtsgericht Güstrow verwertbar bleibt.
Es richtet sich nach Objektgröße, Zahl der Termine und Umfang des Berichts. Vor der Beauftragung erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit allen Positionen, sodass keine unerwarteten Posten entstehen.
Abhängig von der Fragestellung arbeiten wir mit Feuchtemessung, Thermografie nach DIN EN 13187, Luftdichtheitsmessung nach DIN EN ISO 9972 sowie Richtlatte und Messkeil nach DIN 18202. Welche Verfahren sinnvoll sind, besprechen wir vor dem Termin mit Ihnen.
Jeder mit berechtigtem Interesse: Eigentümer, Vermieter, Mieter oder Verwalter. Vor dem Termin legen wir fest, wer Auftraggeber ist und wer den Bericht erhält, damit die Dokumentation im Streitfall sauber zuzuordnen ist.
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Eine neutrale Klärung von Baumängeln erspart Ihnen langwierige Diskussionen und unnötige Folgekosten. Je früher der Mangel sachverständig festgehalten ist, desto besser sind Ihre Aussichten innerhalb der Gewährleistungsfrist.
Schildern Sie uns Ihren Fall in Güstrow oder im Landkreis Rostock in einem unverbindlichen Erstgespräch, telefonisch, per E-Mail oder über das Formular. Neben Baumängeln übernehmen wir die Begutachtung von Bauschäden, die Beweissicherung vor Umbauten und Nachbarbaustellen sowie die unabhängige Begleitung Ihrer Bauabnahme.
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