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Ihr Ansprechpartner: Guido Naujok
Unabhängige Kontrolle Ihres Neubaus oder Ihrer Sanierung zwischen Nebel-Niederung und Heidbergen: vom Bauvertrag über Rohbau und Ausbau bis zur Abnahme nach § 640 BGB.

Ihr Ansprechpartner in Güstrow: Guido Naujok
Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen, zertifiziert von der DEKRA Certification GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17024
Sachverständigenbüro Guido Naujok, Barlachstadt Güstrow
Wer in Güstrow baut oder saniert, bekommt mit unserer Baubegleitung eine fachliche Instanz an die Seite, die nur dem Bauherrn verpflichtet ist. Wir prüfen den Bauvertrag, kontrollieren die Ausführung in den entscheidenden Bauphasen und halten jeden Befund in einem Protokoll fest, das auch vor dem Amtsgericht Güstrow verwertbar bleibt. Angesprochen sind Bauherren von Eigenheimen in Dettmannsdorf oder Suckow, Käufer von Bauträgerwohnungen sowie Eigentümer von Gründerzeit- und Plattenbauten in der Barlachstadt und im gesamten Landkreis Rostock.
Gebaut wird in der Barlachstadt Güstrow auf sehr unterschiedliche Weise. Eigenheime entstehen am Pfahlweg in der Südstadt, auf dem früheren Plattenwerksgelände und in den Ortsteilen Dettmannsdorf, Suckow und Klueß. Im Sanierungsgebiet Altstadt werden Bürgerhäuser aus Backstein und Fachwerk unter Denkmalschutzauflagen instand gesetzt, die Plattenbauten der Südstadt und am Distelberg erhalten neue Fassaden und Balkone. Dazu kommen Konversionsflächen wie der Stahlhof und ehemalige militärische Liegenschaften mit ungeklärtem Baugrund.
Unsere Baubegleitung setzt bei der Vertragsprüfung an, begleitet Gründung und Rohbau, kontrolliert den Ausbau und endet mit der Abnahme nach § 640 BGB. Im Mittelpunkt stehen das Vermeiden von Baumängeln und eine Dokumentation, die Streit gar nicht erst aufkommen lässt. Guido Naujok ist von der DEKRA Certification GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17024 als Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen zertifiziert; Grundlage sind nachgewiesene Praxis, Prüfungen und Neutralität.

Unter baubegleitender Qualitätskontrolle verstehen wir die planmäßige, neutrale Überprüfung eines Bauvorhabens in jeder Phase. Sie soll Abweichungen von Planung, Vertrag und anerkannten Regeln der Technik aufdecken, solange die betroffenen Bauteile noch zugänglich sind. Setzt die Kontrolle früh genug an, lassen sich Baumängel und Folgeschäden abwenden. Maßstab sind unter anderem die Toleranzen der DIN 18202.

Güstrow liegt im Binnenland, doch die Lage in der Nebel-Niederung bringt eigene Risiken mit sich. Altstadt und Schlossbereich stehen auf ehemals sumpfigem Grund, die Grundwasserstände sind in vielen Lagen hoch, und in den tiefsten Bereichen um den Augraben und am Gutower Moor kommen weiche, organische Böden hinzu. Der eiszeitliche Untergrund aus Geschiebemergel und Sand trägt ungleichmäßig. Wird die Abdichtung erdberührter Bauteile nicht nach DIN 18533 auf den tatsächlichen Wasseranschnitt ausgelegt, bleibt der Keller feucht. An den Großplatten der Südstadt und am Distelberg zeigen sich Wärmebrücken an Balkonplatten und Laibungen, am Backstein der Altstadt führen Frost-Tau-Wechsel und Schlagregen zu Abplatzungen, wenn Fugen schadhaft sind.

Der wesentliche Nutzen einer Baubegleitung liegt darin, Fehler zu sehen, bevor sie zugedeckt werden. Tauchen Mängel erst bei der Abnahme auf, enden viele Vorhaben in zähen Verfahren vor dem Amtsgericht Güstrow oder dem Landgericht Rostock. Die laufende Kontrolle dagegen zeigt Abweichungen, während das Bauunternehmen sie noch ohne Rückbau beheben kann. Bauherren erhalten Berichte, in denen jede Abweichung von Vertrag und Norm festgehalten ist. Vermieter und Eigentümergemeinschaften belegen damit die Ausführungsqualität ihrer Modernisierung, und Versicherer stützen ihre Regulierung auf eine neutrale Bewertung nach VOB/B und BGB.

Unsere Begleitung erstreckt sich über den gesamten Projektverlauf: vom Prüfen der Unterlagen vor dem ersten Aushub bis zur Übergabe des fertigen Hauses.
Vor Baubeginn nehmen wir Bauvertrag, Bau- und Leistungsbeschreibung sowie die Statik unter die Lupe. Abdichtungs- und Dämmkonzept gleichen wir mit DIN 18533, DIN 4108, den Vorgaben der VOB/B und der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern ab. Bei Vorhaben im Sanierungsgebiet Altstadt prüfen wir zusätzlich, ob die denkmalrechtliche Genehmigung des Landkreises Rostock vorliegt und die Ausführung dazu passt. Dieser Schritt lohnt sich vor dem ersten Spatenstich, weil Änderungen jetzt noch auf dem Papier stattfinden.
Während der Bauzeit sind wir zu den entscheidenden Zeitpunkten auf der Baustelle. Den Anfang machen Gründung und Bodenplatte, die in der Nebel-Niederung und an den Seen wegen des hohen Grundwassers besondere Aufmerksamkeit verdienen. Weiter geht es mit Rohbau, Dachstuhl und Eindeckung, dem Einbau von Fenstern und Außentüren, der Haustechnik und dem Innenausbau. Jede Begehung wird dokumentiert, damit der Mängelstand zu jedem Zeitpunkt nachvollziehbar bleibt.
An dieser Stelle erläutern wir, worauf unsere Arbeit als Bausachverständiger im Landkreis Rostock fachlich beruht und welche Schwerpunkte wir setzen.
Unser Kerngebiet ist das Erkennen und Bewerten von Bauschäden und Versicherungsschäden an Gebäuden. Als von der DEKRA Certification GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen arbeitet Guido Naujok nach überprüften Standards. Dazu zählen Leitungswasserschäden, Sturmschäden und Brandfolgen, deren Begutachtung so aufgebaut sein muss, dass Versicherer und Gerichte sie als Beweismittel anerkennen.
Die Bauweisen der Barlachstadt kennen wir aus der Praxis: Backsteingotik und Fachwerk in der Altstadt, Gründerzeitbauten in der Schweriner Vorstadt, das Backstein-Ensemble der Fachhochschule, Zeilenbauten und WBS-70-Platten in der Südstadt, Großblockbauten am Bärstämmweg sowie Eigenheime in Dettmannsdorf, Suckow und Klueß. Dieses Wissen ist nötig, um Gründungen auf Moränenboden, Fassadenkonstruktionen und die Feuchtebelastung aus Niederung und Seen richtig einzuordnen.
Unsere Berichte sind so gegliedert, dass Anwälte, Versicherer und das Amtsgericht Güstrow sie ohne Rückfrage lesen können. Zu jedem Befund gehören die genaue Beschreibung, der Verweis auf die maßgebliche Norm, etwa DIN 18202 oder DIN 4108, und Fotos mit Maßangaben. Damit genügt die Dokumentation den Anforderungen, die die Zivilprozessordnung an Sachverständigenleistungen stellt.
Zwischen Bauherr und Baufirma bleiben wir neutral. Wir suchen den sachlichen Austausch, der Konflikte vermeidet, ohne die Rechte des Auftraggebers aus dem Blick zu verlieren.
Unsere Begleitung folgt einem festen Ablauf in vier Etappen. Jede Etappe hat ein klares Ziel und liefert ein greifbares Ergebnis.
Zu Beginn klären wir telefonisch oder per E-Mail, worum es geht und wie umfangreich das Vorhaben ist. Das reicht vom Eigenheim in Suckow über die Bauträgerwohnung auf dem alten Plattenwerksgelände bis zur Sanierung eines Bürgerhauses in der Altstadt oder einer Wohnung in der Südstadt.
Auf Basis des Bauzeitenplans legen wir Prüfpunkte fest, an denen Bauteile kurz vor dem Verschließen stehen: vor dem Betonieren der Bodenplatte, vor dem Verfüllen der Arbeitsräume an der Kellerabdichtung, vor dem Schließen der Gebäudehülle sowie vor Estrich, Fliesen und Malerarbeiten. Die Termine richten sich nach dem tatsächlichen Baufortschritt und werden mit dem Bauunternehmen abgestimmt, sodass wir verdeckte Leistungen prüfen können, ohne den Ablauf auf der Baustelle zu bremsen.
Ein Termin vor Ort beginnt mit dem Rundgang und dem Abgleich zwischen ausgeführter Leistung und Planung. Anschließend folgen Sichtprüfung, Messungen mit Richtlatte und Prüfkeil nach DIN 18202 sowie Fotodokumentation. Bei Bedarf ergänzen Feuchtemessungen oder eine Luftdichtheitsprüfung die Kontrolle, etwa an Anschlüssen der Gebäudehülle, die im offenen Umland um Güstrow dem Westwind ausgesetzt sind.
Nach jedem Baustellentermin erhalten Sie einen Bericht, der auch ohne Fachwissen verständlich ist. Jeder Mangel ist mit Foto, Maß und dem Bezug zur Norm oder zum Vertrag beschrieben; damit taugt die Unterlage auch für ein Verfahren vor dem Amtsgericht Güstrow. Zugleich schlagen wir vor, wie der Mangel fachgerecht beseitigt werden kann, damit Sie mit dem Bauunternehmen auf Augenhöhe verhandeln.
Bei der Baubegleitung achten wir auf Schadensbilder, die sich aus Klima, Untergrund und Gebäudebestand im mecklenburgischen Binnenland ergeben.
Feuchte Keller und Schimmel im Erdgeschoss sind in der Nebel-Niederung, rund um den Inselsee und in den Ortsteilen Klueß und Priemerburg verbreitet, sobald die Abdichtung nicht auf den örtlichen Grundwasserstand abgestimmt ist. Die DIN 18533 verlangt, die Wassereinwirkungsklasse aus dem Baugrundgutachten abzuleiten; wer stattdessen nur gegen Bodenfeuchte abdichtet, riskiert drückendes Wasser im Keller. Schimmel an Außenwandecken, hinter Schränken oder an Fensterlaibungen ist oft das erste sichtbare Zeichen.
Der Backstein der Altstadt, vom Dom bis zu den Bürgerhäusern am Markt, leidet unter Frost-Tau-Wechseln und Schlagregen an den Westfassaden. Ausgewaschene Fugen und ungeeignete Zementmörtel bei Reparaturen führen zu Abplatzungen, Salzausblühungen und langfristig zum Verlust der Tragfähigkeit. In Fachwerk und Holzbalkendecken kommen faule Balkenköpfe und Holzschädlinge hinzu.
Bei nachträglich gedämmten Plattenbauten in der Südstadt, am Distelberg und in der Langen Straße finden sich Wärmebrücken an Balkonplatten, Loggien und Fensterlaibungen. Die Dämmebene bricht dort ab, weil die Ausführungsplanung die Geometrie der Platte nicht berücksichtigt hat. Die Anforderungen der DIN 4108 an den Mindestwärmeschutz werden an diesen Stellen häufig verfehlt.
Flachdächer des dritten Bauabschnitts der Südstadt und Dachterrassen in offenen Lagen am Stadtrand sind Wind und Regen stark ausgesetzt. Mängel an Gefälle, Abläufen und Anschlüssen fallen oft erst nach dem ersten Herbststurm auf.
Wer diese Punkte früh erkennt, erspart sich spätere Auseinandersetzungen und erleichtert die Regulierung, falls doch einmal ein Versicherungsschaden eintritt.
Eine Baubegleitung ist nicht auf einen Personenkreis beschränkt. Sie hilft allen, die bei Neubau, Umbau oder Sanierung eine unabhängige Kontrolle brauchen, weil sie das Ergebnis selbst nicht fachlich prüfen können.
Private Bauherren beim ersten Hausbau haben den größten Nutzen. Wer am Pfahlweg in der Südstadt, in Dettmannsdorf oder in Suckow ein Eigenheim errichtet, trifft Entscheidungen, deren Folgen erst Jahre später sichtbar werden. Eine frühe Prüfung der Planung und regelmäßige Kontrollen verhindern, dass daraus Mängel werden. Auch vor einem Kauf lohnt sich der Blick des Fachmanns: Beim Erwerb eines Bürgerhauses im Sanierungsgebiet Altstadt oder einer Gründerzeitvilla in der Schweriner Vorstadt zeigt eine Begehung, welche Sanierung ansteht und welche Auflagen der Denkmalschutz des Landkreises Rostock stellt. Das Ergebnis besprechen wir mit Ihnen vor der Entscheidung.
Eigentümergemeinschaften und Vermieter, die Mehrfamilienhäuser oder Plattenbauten in der Südstadt und am Distelberg modernisieren, brauchen eine Dokumentation des Zustands vor, während und nach den Arbeiten. Diese Protokolle sichern Ansprüche gegenüber den ausführenden Firmen nach VOB/B und BGB.
Versicherer und Regulierer beauftragen uns, wenn nach einem Leitungswasser-, Sturm- oder Brandschaden die Sanierung neutral begleitet werden soll. Für Dachflächen und schwer zugängliche Bauteile setzen wir bei der Dokumentation von Unwetterschäden auch eine Drohne ein.
Bauträger und Projektentwickler, etwa auf dem früheren Plattenwerksgelände oder auf Konversionsflächen wie dem Stahlhof, nutzen die externe Qualitätssicherung, um sich gegenüber den Erwerbern abzusichern. Sie umfasst die Kontrolle der Ausführung in jeder Bauphase.
Die Gegenüberstellung zeigt, wie sich die beiden Formen der Qualitätssicherung bei Bauvorhaben in Güstrow und im Landkreis Rostock voneinander abgrenzen.
| Kriterium | Baubegleitung über alle Phasen | Einzelner Prüftermin |
|---|---|---|
| Beginn der Beauftragung | Idealerweise vor Unterzeichnung des Bauvertrags, spätestens vor dem Aushub | Häufig erst vor der Abnahme oder zu einem einzelnen Bauabschnitt |
| Zahl der Ortstermine | Mehrere Begehungen, verteilt auf Gründung, Rohbau, Hülle und Ausbau | Eine Begehung zu einem vereinbarten Stichtag |
| Verdeckte Bauteile | Abdichtung nach DIN 18533, Dämmung und Anschlüsse werden vor dem Verschließen geprüft | Was bereits verfüllt oder verputzt ist, lässt sich nur noch indirekt beurteilen |
| Dokumentation | Lückenlose Berichte mit Fotos, Maßen und Normbezug über den gesamten Bauverlauf | Ein Bericht zum Zustand am Tag der Begehung |
| Passend für | Neubauten mit Keller in der Nebel-Niederung, komplexe Dächer, Sanierungen unter Denkmalschutz in der Altstadt | Überschaubare Maßnahmen, etwa eine Badsanierung in der Südstadt oder ein Dachausbau in Bützow |
| Wirkung auf den Bauablauf | Abweichungen werden behoben, während die Gewerke noch vor Ort sind | Nachbesserungen erfolgen im Nachhinein und meist mit Rückbau |
Beide Formen haben ihren Platz. Bei anspruchsvollen Vorhaben in Güstrow und im Landkreis Rostock ist die durchgehende Begleitung der sicherere Weg, weil sie Fehler aufdeckt, solange die Korrektur noch einfach ist.
Diese Übersicht ist die einzige Aufzählung der Seite und zeigt, welche Kontrollen wir in den einzelnen Bauphasen vornehmen.
Die nachfolgenden Punkte sind keine Rechtsberatung. Sie ordnen ein, in welchem rechtlichen Umfeld eine Baubegleitung stattfindet.
Jeder Bauvertrag ist ein Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB; für Verbraucher gelten zusätzlich die §§ 650i ff. BGB. Die Abnahme nach § 640 BGB ist der entscheidende Moment: Mit ihr beginnt die Gewährleistungsfrist, und die Vergütung wird fällig. Ist die VOB/B wirksam vereinbart, kommen deren Regeln zu Abnahme, Fristen und Nachträgen hinzu; fehlt eine klare Einbeziehung, bleibt es beim BGB.
Nach der Abnahme liegt die Beweislast für Mängel beim Bauherrn. Wer dann vor dem Amtsgericht Güstrow oder dem Landgericht Rostock etwas nachweisen will, braucht Unterlagen aus der Bauzeit: datierte Fotos, Messwerte und Berichte, die den Zustand vor dem Verschließen der Bauteile zeigen. Genau diese Belege entstehen bei der Baubegleitung.
Die Zivilprozessordnung legt fest, welche Regeln für Sachverständige im Zivilprozess gelten. Wir arbeiten von Anfang an nach diesem Maßstab: unparteiisch, nachvollziehbar und auf prüfbaren Feststellungen aufgebaut. Da die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geschützt ist, kommt es auf einen belastbaren Nachweis an; die Zertifizierung von Guido Naujok durch die DEKRA Certification GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17024 erbringt ihn gegenüber Gerichten und Versicherern.
Auch bei der Regulierung von Versicherungsschäden im Bauwesen zählt eine vollständige Dokumentation. Unsere Berichte liefern Versicherern die Grundlage, um über Ursache, Umfang und Sanierungsweg zu entscheiden.
Die folgenden anonymisierten Situationen stehen für Fälle, wie sie uns in der Baubegleitung regelmäßig begegnen. Sie zeigen, an welcher Stelle die Kontrolle für den Auftraggeber den Unterschied macht.
Beim Neubau eines Einfamilienhauses in Klueß zeigte die Prüfung der Bodenplatte, dass die Abdichtung nur für Bodenfeuchte ausgelegt war, obwohl das Baugrundgutachten zeitweise drückendes Wasser aus der Lößnitz-Niederung auswies. Da die Arbeitsräume noch offen waren, konnte die Ausführung auf die richtige Wassereinwirkungsklasse nach DIN 18533 umgestellt werden, bevor verfüllt wurde. Ein nasser Keller mit späterer Freilegung wäre um ein Vielfaches aufwendiger geworden.
Bei der denkmalgerechten Sanierung eines Giebelhauses in der Güstrower Altstadt fiel auf, dass die Innendämmung ohne Dampfbremse an die Balkenköpfe der Holzbalkendecke geführt werden sollte. Wir wiesen auf das Fäulnisrisiko hin; die Detailplanung wurde geändert und mit der Denkmalbehörde des Landkreises Rostock abgestimmt, bevor der Putz aufgebracht wurde.
Bei der Modernisierung eines WBS-70-Blocks in der Südstadt entdeckten wir, dass die neue Fassadendämmung an den Balkonplatten unterbrochen war. Der Anschluss verfehlte die Vorgaben der DIN 4108 zum Wärmeschutz. Das Detail wurde überarbeitet und ausgeführt, ehe der Oberputz die Stelle verdeckte.
Nach einem Herbststurm war das Dach eines Hauses am Heidberg beschädigt. Wir begleiteten die Instandsetzung, damit Eigentümer und Versicherer die Qualität der Reparatur belegen konnten. Ob Kauf, Neubau oder Schadensfall: Der Zeitpunkt der Einschaltung entscheidet darüber, wie viel sich noch korrigieren lässt.
Der Aufwand einer Baubegleitung richtet sich vor allem nach Art und Umfang Ihres Bauvorhabens. Ein Einfamilienhaus in einem Neubaugebiet der Südstadt verlangt weniger Begleitung als ein umfassend saniertes Baudenkmal im Altstadt-Sanierungsgebiet, wo zusätzliche denkmalrechtliche Auflagen zu beachten sind. Ins Gewicht fallen außerdem die Größe und das Baujahr des Objekts, die Zahl der Ortstermine über die einzelnen Bauphasen hinweg sowie der gewünschte Umfang der Dokumentation, etwa mit Prüfung der Maßtoleranzen nach DIN 18202 und der Abdichtung nach DIN 18533.
Wer uns früh, idealerweise schon vor dem ersten Spatenstich, einbindet, kann Prüfpunkte sinnvoll über den Bauverlauf verteilen und aufwendige Nacharbeiten vermeiden. Nach einem Erstgespräch erhalten Sie von uns ein schriftliches, transparentes Angebot, das den vereinbarten Leistungsumfang klar abbildet.
Bei der Auswahl einer Baubegleitung sollten Sie mehr als den erstbesten Anbieter prüfen. Ein aussagekräftiger Qualifikationsnachweis, etwa die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DEKRA Certification GmbH, gibt Ihnen Sicherheit über die fachliche Eignung. Bestehen Sie auf einem schriftlichen Angebot mit klar umrissenem Leistungsumfang und auf Unabhängigkeit vom ausführenden Bauunternehmen, damit Baumängel nach § 633 BGB offen benannt werden. Eine belastbare Dokumentation mit Fotos, Messwerten und Normbezug ist Pflicht; wer ohne Ortstermin auf der Baustelle oder ohne schriftliches Protokoll arbeitet, ist kein verlässlicher Partner. Wir begleiten Bauvorhaben in Güstrow, in den Ortsteilen Klueß und Suckow sowie in Umlandgemeinden wie Laage und Bützow und sind unter 038352 633000 erreichbar.
Verlangen Sie einen belegbaren Qualifikationsnachweis, zum Beispiel die Zertifizierung durch die DEKRA Certification GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17024, ein schriftliches Angebot vor dem ersten Termin, nachweisliche Unabhängigkeit von Bauträgern und Sanierungsfirmen sowie Berichte mit Fotos, Messwerten und Normverweisen. Vorsicht bei Angeboten ohne Ortsbesichtigung und bei Anbietern, die anschließend selbst die Sanierung ausführen möchten.
Hier beantworten wir Fragen, die Bauherren aus Güstrow uns vor einer Beauftragung häufig stellen.
Zu unseren Auftraggebern gehören private Bauherren, Erwerber von Bauträgerobjekten und Eigentümergemeinschaften in Güstrow, im Landkreis Rostock und in Richtung Rostock und Schwerin. Von Bauunternehmen sind wir unabhängig und vertreten allein Ihre Interessen.
Wichtiger als Titel ist für Bauherren ein prüfbarer Nachweis. Die Zertifizierung von Guido Naujok durch die DEKRA Certification GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist ein solcher Nachweis; die Sachverständigenverzeichnisse der IHK zu Rostock erleichtern den Vergleich.
Eskaliert ein Mangel zum Streit, bilden unsere Berichte die Basis für Mängelanzeige, Fristsetzung zur Nachbesserung oder ein selbständiges Beweisverfahren beim Amtsgericht Güstrow. Die Unterlagen sind so aufgebaut, dass Ihr Anwalt und das Gericht sie unmittelbar verwenden können.
Das Honorar hängt von der Größe des Objekts, der Zahl der Baustellentermine und dem Umfang der Dokumentation ab. Vor Beginn erhalten Sie ein schriftliches, verbindliches Angebot, das die aufwandsbestimmenden Positionen einzeln ausweist, damit Sie die Kalkulation nachvollziehen können.
Rufen Sie uns unter 038352 633000 an, schreiben Sie an anfrage@bausachverstaendiger-guestrow.de oder nutzen Sie das Formular auf dieser Seite. Ihr Name, eine Rückrufnummer und die Adresse des Bauvorhabens reichen aus, damit wir eine erste Einschätzung geben können. Ihre Angaben dienen ausschließlich der Bearbeitung Ihrer Anfrage; mit dem Absenden stimmen Sie dieser Verwendung zu. Weder Newsletter noch Werbesendungen gehen von uns an Sie heraus.
Unsere Baubegleitung deckt das gesamte Stadtgebiet ab: die Altstadt mit Dom und Schloss, die Schweriner Vorstadt, die Plattenbausiedlungen in Südstadt und Distelberg sowie die Eigenheimlagen in Dettmannsdorf, Suckow, Klueß und am Inselsee. Nennen Sie uns die Adresse Ihres Vorhabens, und wir kommen auf die Baustelle.
Erst nach einem Klick auf „Karte laden“ wird der Kartendienst von Google Maps eingebunden. Dabei werden personenbezogene Angaben, darunter die IP-Adresse, an Google weitergereicht. Näheres erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Idealerweise, bevor Sie den Bauvertrag unterschreiben, spätestens jedoch vor dem Aushub. In dieser Phase lassen sich Vertrag, Baubeschreibung und Planung noch anpassen, ohne dass Ausführungskosten entstehen. Je später wir hinzukommen, desto mehr Bauteile sind bereits verschlossen und nur noch eingeschränkt prüfbar.
Ja. Eine Rohbaukontrolle, eine Prüfung vor dem Estrich oder die Begleitung der Abnahme nach § 640 BGB lassen sich einzeln beauftragen. Das ist sinnvoll, wenn das Vorhaben klein ist oder nur ein bestimmter Abschnitt Anlass zur Sorge gibt.
Ja, vom Bad über den Dachausbau bis zur energetischen Sanierung eines Plattenbaus oder eines denkmalgeschützten Giebelhauses. Bei geförderten Maßnahmen und bei Auflagen der Denkmalschutzbehörde des Landkreises Rostock ist eine fachliche Begleitung besonders hilfreich.
Die Baubegleitung wirkt vorbeugend während der Bauzeit und soll verhindern, dass Schäden überhaupt entstehen. Ein Schadensgutachten setzt nach dem Ereignis an, klärt Ursache und Ausmaß und dient der Regulierung oder der Klärung vor Gericht.
Unsere Berichte entstehen neutral und nach den Maßstäben, die an Sachverständigenleistungen gestellt werden: mit Normbezug, Fotos, Maßen und nachvollziehbarer Begründung. Sie werden regelmäßig in Verhandlungen mit Versicherern und in Verfahren vor dem Amtsgericht Güstrow oder dem Landgericht Rostock verwendet.
Wir arbeiten in der Barlachstadt und im gesamten Landkreis Rostock, etwa in Bützow, Teterow, Laage, Krakow am See und in den Gemeinden des Amtes Güstrow-Land. Die Niederungslagen an Nebel und Warnow mit ihren Anforderungen an Gründung und Abdichtung gehören zu unserem Alltag.
Nein, eine vollständige Sicherheit gibt es nicht, weil sich nicht jedes Bauteil zu jedem Zeitpunkt einsehen lässt. Durch die Kontrolle vor dem Verschließen kritischer Bauteile und die fortlaufende Dokumentation sinkt das Risiko erheblicher Mängel jedoch deutlich, und verbleibende Punkte sind belegt.
Vom Umfang des Vorhabens, von der Zahl der Termine und vom Aufwand für die Dokumentation. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot, das diese Positionen ausweist, damit Sie auf einer klaren Grundlage entscheiden können.
Abhängig von der Fragestellung setzen wir Feuchtemessgeräte, Thermografie nach DIN EN 13187, die Luftdichtheitsmessung nach DIN EN ISO 9972 sowie Richtlatte und Messkeil zur Ebenheitsprüfung nach DIN 18202 ein. Welche Verfahren nötig sind, stimmen wir vor dem Termin mit Ihnen ab.
Jeder mit einem berechtigten Interesse, also Eigentümer, Vermieter, Eigentümergemeinschaften oder Mieter bei Umbauten. Vorab legen wir fest, wer Auftraggeber ist und wer die Berichte erhält, damit die Unterlagen im Streitfall verwertbar sind.
Ihr erster Schritt: unverbindliches Gespräch über Ihre Baubegleitung in Güstrow
Anfrage für Ihre Baubegleitung in Güstrow
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben
Planen Sie einen Neubau, einen Umbau oder eine Sanierung in Güstrow oder im Landkreis Rostock, beginnt alles mit einem unverbindlichen Gespräch. Darin besprechen wir Ihr Vorhaben, den Bauzeitenplan und den Umfang der gewünschten Begleitung. Daraus entwickeln wir einen Vorschlag für die Kontrolltermine, der zu Ihrem Projekt und Ihrem Budgetrahmen passt.
Auf Wunsch verbinden wir die Baubegleitung mit weiteren Leistungen: der Begleitung der Abnahme nach § 640 BGB, der Beweissicherung bei vermuteten Mängeln oder der Begutachtung von Versicherungsschäden. Wer Sachverständige vergleichen möchte, findet bei Verbraucherzentralen Orientierung; wir legen Qualifikation und Arbeitsweise von Anfang an offen.
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